Diese Frage stellte sich die SPD-Stadtratsfraktion anläßlich eines Antrages der Bürgerinitiative „Tempo 30 für Landshuts Wohnviertel“ auf eine Bürgerversammlung im Wohngebiet im Landshuter Norden.
Diese Frage stellte sich die SPD-Stadtratsfraktion anläßlich eines Antrages der Bürgerinitiative „Tempo 30 für Landshuts Wohnviertel“ auf eine Bürgerversammlung im Wohngebiet im Landshuter Norden.
OB Hans Rampf hat zwar die erforderliche Zahl der Unterschriften, die die Durchführung einer Bürgerversammlung binnen 3 Monaten notwendig machen, bestätigt, sieht sich aber nicht in der Lage, diese Bürgerversammlung fristgerecht abzuhalten. Die Bürgerinitiative wehrt sich gegen einen drohenden Vollzug der Weisung der Regierung von Niederbayern, die „Tempo 30-Zone“ in der Wolfgangsiedlung aufzuheben. Nach Einführung der gesamten Wolfgangsiedlung in eine „Tempo 30-Zone“ hatte Stadtrat Helge Teuscher bei der Regierung von Niederbayern ein Kippen dieses Stadtratsbeschlusses erreicht. Mittlerweile wohnt Herr Teuscher nicht mehr in der Wolfgangsiedlung. Der Beschluss, die Wolfgangsiedlung in eine „Tempo 30-Zone“ umzuwandeln, beruhte nicht zuletzt auf der damaligen Annahme eines Bürgerbegehrens zu diesem Thema. Ein interfraktioneller Antrag von Stadträtin Hedwig Pable (SPD) und den Stadträten Dr. Thomas Keyßner (Bü.90 Die Grünen) und Ludwig Graf (FW) fordert die Verwaltung nunmehr auf, das schon am 18.02.2004 vorgestellte städtebauliche Gesamtkonzept zur Anordnung von Tempo-30-Zonen zu behandeln und gegebenenfalls an neuere Erkenntnisse anzupassen. Ein entscheidender Fakt bei der Ausweisung von Tempo-30-Zonen ist nämlich nach neuer Rechtslage eine Verabschiedung entsprechender städtebaulicher Planung und die Festlegung darin eines Vorrangstraßennetzes. Die von der Regierung von Niederbayern festgestellten Hinderungsgründe für eine Tempo-30-Zone, wie die vorhandenen Radwege und Lichtzeichenanlagen, treffen nur zum Teil zu. Sowohl bei der Flurstraße, als auch bei der Füttererstraße handelt es sich nicht um gewöhnliche Lichtzeichenanlagen, sondern um sogenannte „Anforderungs-Ampeln“ für Fußgänger (Schulen in der Nähe), die nur durch Knopfdruck in die Rotphase wechseln. Radwege sind nur einseitig vorhanden in der Füttererstraße und in der Eichenstraße ab Füttererstraße stadtauswärts, also keinesfalls flächendeckend. Abschließend bewerteten die SPD-Stadträte den erklärten Bürgerwillen als so wichtig, dass nunmehr endlich die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen, die „Tempo-30-Zone“ in der Wolfgangsiedlung im Sinne der Anwohner juristisch sattelfest zu machen.
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