Ratsfraktion
Die SPD-Fraktion hat einen Antrag auf Erlass einer Zweckentfremdungssatzung für Wohnraum eingereicht. Der eine Weg, der Wohnungsnot und der massiven Mietpreissteigerung in Landshut entgegenzuwirken, ist der Neubau von bezahbarem Wohnraum durch die Stadt selbst. Wenn wir aber kurzfristig und nachhaltig etwas erreichen wollen, müssen wir an mehreren Stellschrauben drehen, uns gleichzeitig um den Bestandswohnraum kümmern und auch hier dafür sorgen, dass er weder anderen Zwecken zugeführt wird, noch leer steht. Immer wieder werden wir bei unseren Unterschriftensammlungen für das Bürgerbegehren pro städtische Wohnungsbaugesellschaft auf solche Zweckentfremdungen hingewiesen und gefragt was die Stadt dagegen tut. Nämlich im Moment nichts, denn derzeit kann ein Eigentümer nicht verpflichtet werden, zum Beispiel eine frei gewordene Wohnung unmittelbar weiterzuvermieten. Andere Fraktionen haben auch schon darauf hingewiesen, dass der Leerstand an Wohnraum groß ist. Eine Lösung dagegen wurde nie vorgebracht. Dabei gibt es bereits seit 2009 das Gesetz über das Verbot der Zweckenfremdung von Wohnraum und damit das richtige Instrument dafür. Deshalb fordern wir die Stadt auf, den Erlass einer Zweckentfremdungssatzung zu prüfen und in diesem Zusammenhang einen aktuellen Stand des Landshuter Wohnungsmarktes und dessen Verwendung zu ermitteln und dem Stadtrat für die Beratungen vorzulegen.
Ein Beispiel für eine solche Satzung haben dem Antrag beigefügt. Die SPD in Landshut zeigt nicht nur mit Fingern auf Mißstände, wir bieten Lösungsvorschläge an. Es gilt nur diese Vorschläge auch umzusetzen.