Allgemein
Zwischen dem 19.11. und 02.12.2009 kann sich jeder Bürger in das Volksbegehren eintragen lassen
In Bayern darf seit dem 01. August 2009 in Gaststätten bis 75 m² und in den Nebenräumen von Lokalen wieder gequalmt werden – ebenso in Festzelten und in Nebenräumen von Diskotheken. Durch das Volksbegehren soll der konsequente Nichtraucherschutz in der Gastronomie wieder eingeführt werden – ohne Raucherräume oder Raucherclubs. Um dieses Ziel zu erreichen, sind rund 950.000 Unterschriften erforderlich. Die Unterschriftenlisten liegen vom 19. November bis zum 02. Dezember in den Rathäusern I und II der Stadt Landshut aus.