SPD Adlkofen

Plenaranfrage zu den Kontingentflüchtlingen

Veröffentlicht am 29.08.2014 in Ratsfraktion

Stadtrat Gerd Steinberger richtete an Oberbürgermeister Hans Rampf folgende Plenaranfrage zum Thema „Kontingentflüchtlinge“:

 

Die Regierung von Niederbayern hat die gesamte Zahl der Kontingentflüchtlinge die auf Niederbayern entfallen der Stadt zugewiesen.

  1. Wie hoch sind die Kosten der Unterkunft pro Person bzw. der ganzen Zahl der Flüchtlinge (250)?

Was verbleibt für die Stadt Landshut zu zahlen abzüglich der Zuwendungen von Bund und Freistaat?

  1. Welche Leistungen müssen von der Stadt Landshut (Jobcenter Landshut Stadt) getragen werden? Kosten, die nicht von Bund und Land getragen werden.
  1. Die Bearbeitung als Kunden im Jobcenter bindet auch abgeordnetes Perso- nal der Stadt im Jobcenter Landshut. Ist man dort in der Lage das organisato- risch kurzfristig zu bewältigen?
  1. Mit wie viel Arbeitszeit ist dafür zu rechnen?
  1. Ist die Regierung von Niederbayern als Zuweiser aller Kontingentflüchtlige nach Feststellung dieser Kosten bereit sich daran zu beteiligen?

Wenn nein, warum?

Oberbürgermeister Hans Rampf antwortete wie folgt:

Zunächst darf ich vorausschicken, dass nach meiner Kenntnis derzeit lediglich eine Gruppe von Kontingentflüchtlingen aus der ehemaligen Sowjetunion in der neuen Gemeinschaftsunterkunft an der Niedermayerstraße untergebracht ist.

Wann und in welcher Anzahl weitere Kontingentflüchtlinge nach Landshut kommen werden, kann derzeit von der Regierung von Niederbayern nicht mitgeteilt werden.

Insgesamt können nach Aussage der Regierung bis zu 260 Personen in der neuen Gemeinschaftsunterkunft untergebracht werden. Zu der Frage, in welchem Verhältnis Asylbewerber bzw. Kontingentflüchtlinge nach Landshut kommen werden, kann die Regierung von Niederbayern derzeit keine Auskunft erteilten.

Zu den einzelnen Fragen:

  1. Für die Kontingentflüchtlinge können die Unterkunftskosten gemäß § 22 SGB II grundsätzlich beim Jobcenter Landshut-Stadt geltend gemacht werden. Das Jobcenter stellt diese Kosten wiederum der Stadt Landshut in Rechnung.

In welcher Höhe hier Unterkunftskosten pro Monat und Person anfallen bzw. seitens der Regierung in Rechnung gestellt werden, ist aktuell nicht bekannt.

Die Stadt Landshut hat grundsätzlich nur die Kosten der Unterkunft und Hei- zung sowie die einmaligen Beihilfen für die Erstausstattung der Wohnung (dür- ften in einer Gemeinschaftsunterkunft nicht anfallen) und die Erstausstattung mit Bekleidung usw. gemäß § 24 Abs. 3 SGB II zu übernehmen, ebenso die Leistungen für Bildung und Teilhabe gemäß § 28 SGB II. Der Bund beteiligt sich an den Kosten der Unterkunft und Heizung mit einem Prozentsatz von derzeit 30,8 v.H.

Nachdem aktuell nicht gesagt werden kann, wie viele Kontingentflüchtlinge ta- tsächlich nach Landshut kommen werden, können zur tatsächlichen Belastung der Stadt derzeit keine absoluten Beträge genannt werden.

  1. Weitere Leistungen außer den bereits in Ziffer 1 aufgeführten Kosten der Un- terbringung und einmaligen Beihilfen sowie Leistungen für Bildung und Teil- habe fallen nicht an.
  1. Die zusätzliche Belastung des Jobcenters hängt stark von der Zahl der künftig in Landshut untergebrachten Kontingentflüchtlinge (Antragsteller) ab, so dass zu dieser Frage derzeit nicht begründet Stellung genommen werden kann. Gegebenenfalls müssen dem Jobcenter zusätzliche Personalkapazitäten zur Verfügung gestellt werden (Finanzierung über Budget des Jobcenters).
  1. Die Frage zur Arbeitszeit ist aktuell mangels Kenntnis der Zahl der nach Land- shut kommenden Kontingentflüchtlinge nicht zu beantworten.
  1. Nach derzeitiger Rechtslage ist mit einer Beteiligung der Regierung an den Verwaltungskosten nicht zu rechnen. Ob die Kommunen über das bisherige Maß hinaus von den Verwaltungskosten entlastet werden, dürfte letztendlich von der Bayer. Staatsregierung bzw. vom Gesetzgeber abhängen.

Landshut, den 22.08.2014

Hans Rampf Oberbürgermeister

Kommentar Gerd Steinberger dazu:

Die Regierung von Niederbayern streicht und reglementiert freiwillige Leistungen, die die Stadt für soziale Projekte zahlen möchte wegen dem hohen Schuldenstand. Hier muss die Stadt zahlen ohne wenn und aber.... und ohne Beteiligung der Regierung.

 

Homepage SPD Stadtverband Landshut