Bereits am 14. Oktober 2015 wurde die „Landshuter Hochzeit 1475“ in das Landesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Neben der LaHo steht damit auf der gleichen Stufe wie das Passionsspiel von Oberammergau, die Bierbrautradition nach dem bayerischen Reinheitsgebot oder der Kötztinger Pfingstritt. „Nachdem die Landshuter Hochzeit bei der ersten Empfehlung für die bundesweite Liste nicht berücksichtigt wurde, haben sich die „Förderer“ für die Aufnahmerunde 2016 nochmals beworben – und waren erfolgreich“, freut sich die Landtagsabgeordnete Ruth Müller.
Bayern meldete nun neben dem Further Drachenstich, der Osingverlosung in Mittelfranken und dem Feldgeschworenenwesen auch die LaHo für das nationale Kulturerbe-Register an. „Ein Expertengremium unter Vorsitz des Regensburger Kulturwissenschaftlers Daniel Drascek hatte sich aus 26 Bewerbungen für diese vier Vorschläge entschieden. Ein entsprechender Antrag wird nun an die Kultusministerkonferenz zur Prüfung weitergeleitet“, berichtet Müller.
Im bundesweiten Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes befinden sich derzeit 34 Einträge. Das Verzeichnis soll von Jahr zu Jahr wachsen und langfristig die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in und aus Deutschland sichtbar machen. Das Verzeichnis wird in einem mehrstufigen Verfahren von der Deutschen UNESCO-Kommission und verschiedenen deutschen staatlichen Akteuren erstellt. Mit einer finalen Entscheidung über die Aufnahme der Landshuter Hochzeit und der anderen Bewerber in das Kulturerbe-Register ist nicht vor Februar 2017 zu rechnen. „Das wäre doch ein schönes Geschenk zu LaHo 2017, die vom 30.06. bis 23.07. stattfindet“, so Ruth Müller.
„Der Eintrag bedeutet, dass die jeweiligen Traditionen besonders gefördert, geschützt und dokumentiert werden sollen – und um auf die internationale Unesco-Liste des immateriellen Kulturguts zu kommen, ist die Aufnahme in das nationale Verzeichnis Voraussetzung“, wagt die Landshuter Abgeordnete einen Blick in die Zukunft.