
Zahlreiche Kommunen und Städte werden 2019 umfangreiche Zuweisungen des Freistaats Bayern für ihre Hochbaumaßnahmen erhalten. Bei den Geldern handelt es sich um Mittel im Rahmen des bayerischen kommunalen Finanzausgleichs nach Art. 10 Finanzausgleichsgesetz. Gefördert werden öffentliche Schulen einschließlich schulischer Sportanlagen, sowie Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder). Empfänger sind Gemeinden, Landkreise, Städte, Verwaltungsgemeinschaften, Schulverbände und kommunale Zweckverbände.
In der Gesamtsumme stehen im kommunalen Finanzausgleich im Jahr 2019 in Bayern Mittel von 550 Millionen Euro für diese Zwecke in ganz Bayern bereit. Das sind immerhin 50 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Ruth Müller, MdL begrüßt die Erhöhung der Mittel, denn „gerade für unsere niederbayerischen Landkreise sind staatliche Zuweisungen – besonders im Bereich des Betreuungs- und Bildungsangebotes für den Nachwuchs - unverzichtbar zur Stärkung der kommunalen Investitionen“. An Niederbayern entfallen für 2019 insgesamt 62.802.704 Euro.
Eine Übersicht über die einzelnen Projekte, die mit staatlichen Fördermitteln bezuschusst werden, gibt es hier: