Landshuter Zeitung | Landkreis Landshut | 07.08.2014
MdL Ruth Müller plädiert für „Netz der Zusammenarbeit“ bei psychischen Erkrankungen
Landshuter Zeitung | Landkreis Landshut | 07.08.2014
MdL Ruth Müller plädiert für „Netz der Zusammenarbeit“ bei psychischen Erkrankungen
In seltener Einmütigkeit hat der Bayerische Landtag vor der Sommerpause einen gemeinsamen Antrag von SPD, CSU und Freien Wählern verabschiedet, der das Ziel hat, „Eckpunkte für ein Psychisch-Krankenhilfe-Gesetz“ (PsychKHG) zu erarbeiten. Vorausgegangen war eine umfangreiche Anhörung im Ausschuss für Gesundheit und Pflege, wie Abgeordnete Ruth Müller aus diesem Ausschuss berichtet.
In 14 Bundesländern gibt es bereits dieses Gesetz, die Einführung in Baden-Württemberg und Hessen steht kurz bevor. In Bayern wurde vor 15 Jahren ein erster Entwurf des Ministeriums erstellt, der allerdings „irgendwo in der Schublade in Versenkung geriet“, wie sich ein Sprecher des Ministeriums im Ausschuss äußerte. Allerdings habe es nun wenig Sinn, den alten Antrag upzudaten, da sich – auch durch den Fall Gustl Mollath – die Zeiten geändert hätten. Deshalb wurde nun das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege beauftragt, „zeitnah Eckpunkte für ein PsychKHG zu erarbeiten und einem großen Runden Tisch zur Diskussion vorzulegen“.
Der Runde Tisch soll aus Psychatrieerfahrenen, Angehörigen, Krankenkassen, fachlich beteiligten Organisationen, kommunalen Gebietskörperschaften und den Fraktionen im Landtag bestehen. Eine wichtige Rolle komme dabei auch den Bezirken zu, die als Kostenträger derzeit für psychisch erkrankte Menschen zuständig sind, so Müller.
Bei psychischen Erkrankungen seien eine ganze Reihe von Akteuren und Betroffenen einzubinden – wie beispielsweise die Bezirkskrankenhäuser, die sozialen Einrichtungen, Suchthilfestellen, Krisenzentren, Polizei, Schulen, Ärzte und Krankenkassen.
Menschen, die von einer psychischen Erkrankung gefährdet sind, müssen unkompliziert und niederschwellig beraten und betreut werden können.
Auch als Auftrag aus der UN-Behindertenrechtskonvetion müssen die Psychiatrie und die psychisch kranken und behinderten Menschen in das Zentrum der gesellschaftlichen Integrationsbemühungen gerückt werden.
In Bayern finden im Vergleich zu anderen Bundesländern wesentlich mehr Unterbringungen nach dem „Bayerischen Unterbringungsgesetz“ statt als in anderen Bundesländern. Pro 1 000 Einwohner werden bundesweit nur 0,2 Personen nach Paragraf 1846 Bürgerliches Gesetzbuch (Einstweilige Maßregeln des Familiengerichts) „untergebracht“, in Bayern sind es 0,87 Personen pro 1 000 Einwohner. Die bisherige bayerische Regelung geht von einem polizeirechtlichen Ansatz (öffentliche Sicherheit und Ordnung) aus, während in den anderen Bundesländern, die bereits ein PsychKHG haben, die Versorgung auf der Basis des Gesundheitsstrukturrechts fußt, was bedeutet, dass es sich dann um psychiatrische Krisenintervention im Rahmen eines Gesamtkonzepts für psychiatrische Hilfsangebote handelt. In Bayern wurden in der amtlichen Statistik im Jahr 2011 fast 62 000 Unterbringungsverfahren aufgelistet, das sind über 3 000 Fälle mehr als im bevölkerungsreicheren Nordrhein-Westfalen und mehr als doppelt soviele wie in Baden-Württemberg.
In der Anhörung im Bayerischen Landtag wurde auch deutlich gemacht, dass folgende Rahmenbedingungen im neuen PsychKHG enthalten sein müssten: Unabhängige Beschwerdestellen sollen eingerichtet, ein Psychiatrie-Beauftragter der Staatsregierung soll eingesetzt werden, Schulungen der Polizei müssten regelmäßig stattfinden, und nicht zuletzt müsse in die Qualifizierung des Pflegepersonals und eine adäquate Entlohnung investiert werden.
„Wir wollen mit dem PsychKHG eine Entstigmatisierung der Krankheit und eine gleichwertige Behandlung und Anerkennung von somatischen und psychischen Erkrankungen. Es muss ein Netz der Zusammenarbeit geschaffen werden, in dem sich jeder auskennt und weiß, wie es weitergeht, und das den Betroffenen und ihren Angehörigen ein Gefühl der Geborgenheit vermittelt“, so Müller zusammenfassend.
Homepage Ruth Müller