
Am 5. Juli 2018 feierte die SPD-Landtagsfraktion ihr 125-jähriges Bestehen. Ich durfte die ersten weiblichen Abgeordneten, die dank der Einführung des Frauenwahlrechts vor 100 Jahren in den Landtag gewählt wurden, vorstellen:

Am 5. Juli 2018 feierte die SPD-Landtagsfraktion ihr 125-jähriges Bestehen. Ich durfte die ersten weiblichen Abgeordneten, die dank der Einführung des Frauenwahlrechts vor 100 Jahren in den Landtag gewählt wurden, vorstellen:
125 Jahre SPD-Landtagsfraktion – 100 Jahre Frauenwahlrecht – Rede zur Veranstaltung am 05.07.2018 im Bayerischen Landtag von Ruth Müller, MdL
- es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrte Damen und Herren,
schon 1907 hat die italienische Schauspielerin Eleonore Duse festgestellt:
„Ohne Frauen geht es nicht – das hat sogar Gott eingesehen“.
Fast 40 Jahre mussten die Italienerinnen dann doch noch warten, bis sie das Frauenwahlrecht erhielten.
Auch wenn wir Frauen in Bayern 1918 das Wahlrecht erhielten, so waren wir hier nicht die Pioniere. Der Ursprung des Frauenwahlrechts liegt in einer Insel im Südpazifik: Pitcairn hat dort bereits 1838 das Frauenwahlrecht eingeführt.
In Europa war Finnland 1906 das erste Land und Liechtenstein 1984 das letzte Land in dem die Frauen endlich ihre Stimme bei den Wahlen abgeben durften und vor allem auch selbst gewählt werden konnten.
Denn Frauen gestalten in Bayern seit 100 Jahren die Politik mit – bekannter sind häufig die männlichen Politiker, wie eben Georg von Vollmer, Karl Grillenberger oder eben der Vater der Bayerischen Verfassung, Wilhelm Hoegner.
2018 ist ein besonderes Jahr. Neben dem 125-jährigen Jubiläum unserer Fraktion im Bayerischen Landtag, feiern wir außerdem „100 Jahre Freistaat Bayern“ und damit zugleich „100 Jahre Frauenwahlrecht“.
Blicken wir einmal kurz zurück:
„Bayern war der erste Staat in Deutschland, der die Republik proklamierte, in Bayern verlieh man den Frauen zuerst die politische Gleichberechtigung, und in Bayern zogen zum ersten Mal Frauen in ein Parlament ein“ – was die Monatsschrift „Die Frau im Staat“ im Jahr 1919 so euphorisch beschrieb, ist das Ergebnis einer Entwicklung, zu deren Beginn Frauen im Prinzip keine Rechte besaßen.
Kein Heimatrecht, keine Staatsbürgerrechte – vor dem Gesetz und in der Bildung wurden sie benachteiligt und sogar von der Armen- und Waisenpflege waren sie ausgeschlossen.
Als einzige Chance, sich gesellschaftlich zu beteiligen, blieb den Frauen die Gründung von Vereinen – so wurde 1865 der Allgemeine Deutsche Frauenverein ins Leben gerufen – innerhalb dem sich bis 1913 eine halbe Million Frauen organisiert hatte, um für Bildung und Berufstätigkeit zu kämpfen.
Eine Forderung war: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!
Heute so aktuell wie damals, wenn man den Lohnunterschied von nahezu 25% in Bayern und die daraus folgende Rentenlücke zwischen Männern und Frauen betrachtet.
Als frauenpolitische Sprecherin will ich nun einige Pionierinnen in der bayerischen Landtagspolitik näher vorstellen.
Von 1918 bis zur Machtergreifung Hitlers 1933 waren insgesamt fünf Abgeordnete der Bayerischen Landtags-SPD weiblich.
Emilie Mauerer, Aurelie Deffner, Rosa Aschenbrenner, Lina Ammon und Elisabeth Kaeser – diese frühen Sozialdemokratinnen hatten alle für das Frauenstimmrecht gekämpft und sich in Vereinen engagiert.
Emilie Mauerer (1863-1924):
Die erste SPD-Abgeordnete kann mit einem erstaunlichen Lebenslauf aufwarten. Von ihren Anfängen als Gänse- und Ziegenhüterin im Fichtelgebirge, schloss sie sich in München – mittlerweile war sie dort Damenschneiderin - dem Arbeiterinnen-Bildungsverein und dem Hausangestellten-Verband an.
Außerdem wurde sie zur Vorsitzenden des sozialdemokratischen Frauenvereins München gewählt.
In den Jahren 1919 und 1920 schließlich gehörte sie dem Nationalrat an und war damit die erste weibliche Abgeordnete der bereits 1893 gegründeten SPD-Landtagsfraktion.
Aurelie Deffner (1881-1959):
Bildung war von Anfang an eines der zentralen Frauenthemen. Das zeigt auch die Wahl der 2. Frau in den Bayerischen Landtag, der Augsburger Textilarbeiterin Aurelie Deffner.
1905 wurde sie Vorstand des Frauenbildungsvereins und veranstaltete unter anderem Leseabende mit dem SPD-Parteiprogramm.
Auf dem Frauentag 1914 warb sie für das Frauenwahlrecht und wurde 1919 für die SPD in den Bayerischen Landtag gewählt. Ganz gemäß ihres Themenschwerpunktes arbeitete sie dort im Lehrergesetz-Ausschuss.
Rosa Aschenbrenner (1885-1967):
1920 wurde Rosa Aschenbrenner für die Unabhängigen Sozialdemokraten in den Landtag gewählt. Sie war langjähriges Mitglied des Mädchenbildungsvereins. Zeitweise gehörte sie auch der kommunistischen Partei an.
Als Tochter eines Uhrmachers und Landwirts, die zunächst als Dienstmädchen arbeitete, war ihr dieser Weg nicht an der Wiege gesungen. Besonders wichtig war ihr die Frauenhilfe für politisch Gefangene.
Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten war Rosa Aschenbrenner für einige Zeit inhaftiert, wobei sie es als einzige SPD-Abgeordnete schaffte, nach dem zweiten Weltkrieg wieder in den Landtag einzuziehen.
Lina Ammon (1889-1969):
Ebenfalls im Jahr 1920 wurde Lina Ammon in den Landtag gewählt.
Allerdings hatte die aus Nürnberg stammende Arbeiterin in einer Bleistiftfabrik politisch zuvor schon einiges erreicht und schaffte es bis in den Landesvorstand der SPD in Bayern, vertrat die Partei in Gewerkschaften und arbeitete als Armenrätin und Bezirksvorsteherin im Wohnungsamt. Außerdem war sie Mitbegründerin der AWO.
Zu ihren Aufgabengebieten im Landtag gehörten das Arbeitsrecht, sowie der Unfall- und Jugendschutz. 1933 stimmte sie couragiert gegen das Ermächtigungsgesetz und wurde auch prompt inhaftiert – kurze Zeit später aber freigelassen.
1946 war Lina Ammon Mitglied der verfassungsgebenden Landesversammlung und damit eine der Mütter der unter Wilhelm Hoegner ausgearbeiteten Verfassung. In den Landtag kehrte sie jedoch nicht mehr zurück, war aber von 1948 bis 1960 im Nürnberger Stadtrat aktiv. 1962 erhielt sie die Bürgermedaille der Stadt Nürnberg für ihre Verdienste um die Stadt. Heute ist eine Straße nach ihr benannt, was durchaus eine Seltenheit ist. Denn die Straßennamen sind entweder nach Blumen, Bäumen, Orten, Gebirgen oder eben nach Männern benannt.
Elisabeth Kaeser (1882-1953):
Vor der Machtergreifung war Elisabeth Kaeser die letzte Frau, die für die SPD in den Bayerischen Landtag gewählt wurde und ihre Partei von 1920 - 1924 und von 1928 - 1932 vertrat.
Als Lehrerin setzte sie sich vor allem für die Chancengleichheit von Mädchen beim Zugang zu Bildung ein. Für ihr politisches Engagement bezahlte sie 1933 mit der Entlassung aus dem Schuldienst.
Nach ihrer Rehabilitierung 1946 stellte sie das bayerische Kultusministerium als Referentin für Mädchenbildung ein. Außerdem gehörte auch sie der verfassungsgebenden Landesversammlung an.
An den Lebensläufen der ersten weiblichen Landtagsabgeordneten zeigt sich, dass die Frauen für Engagement einen hohen Preis zahlen mussten, obwohl sie es nicht für sich, sondern immer für andere taten.
Ihre Beweggründe waren die Verbesserung der sozialen Umstände, mehr Bildung für Mädchen und mehr Rechte für Arbeitnehmerinnen. Trotzdem war ihre politische Arbeit in weiten Teilen gesellschaftlich nicht anerkannt.
Als Sozialdemokratinnen waren sie während des Nationalsozialismus politisch verfolgt und verloren ihre Existenz und ihr soziales Umfeld.
Hitlers Machtergreifung zerstörte quer durch alle Fraktionen das politische Engagement von Frauen. Und das hinterließ Spuren für die nächsten Generationen.
Auch in den 1950er und 60er Jahren war die politische Betätigung von Frauen gesellschaftlich noch nicht akzeptiert – schon gar nicht als Landtagsabgeordnete.
Das war mit dem traditionellen Familienbild, das die 3 „Ks“ Kinder, Küche, Kirche enthielt, nicht vereinbar.
Daher blieb die Anwesenheit von Frauen in den Parlamenten – gleich welcher Fraktion – lange Zeit eine Randerscheinung.
Noch in den 1950er Jahren konnte ein CSU-Landtagspräsident Horlacher im Parlament bekennen:
„Als einzelne wirkt eine Frau wie eine Blume im Parlament,
aber in der Masse wie Unkraut“.
Ich bin nicht nur frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion sondern auch imkereipolitische Sprecherin. Und aus meinen vielen Besuchen vor Ort weiß ich, dass manches Unkraut in der Natur viel wertvoller ist, als die perfekt gezüchtete Rose.
Gebessert hat sich die Situation eigentlich erst in den 1990er Jahren. In der 13. Legislaturperiode von 1994-1998 erreichte der Frauenanteil 31%, was auch ein Verdienst unserer damaligen Landes- und Fraktionsvorsitzenden Renate Schmidt war.
Seit fast 100 Jahren dürfen Frauen in politische Ämter gewählt werden – doch leider sind auch heute in den meisten Gremien die Politikerinnen in der Minderheit. So sind von 71 Landräten nur fünf weiblich, was sich auch im Frauenanteil in den kommunalen Spitzengremien auswirkt.
Im Bayerischen Landtag liegt der Frauenanteil aktuell bei 29,2 Prozent.
Die SPD-Fraktion stellt übrigens 19 weibliche Abgeordnete von insgesamt 42 Abgeordneten, was 45,2% entspricht. Insgesamt sind wir allerdings von 180 Abgeordneten nur 52 Frauen (CSU 21%).
Frauen stellen 51 % der Bevölkerung! Deswegen sollten sie auch in der Politik mit 50 % vertreten sein. Leider sieht die Realität anders aus!
Auch deshalb wollen wir als SPD-Landtagsfraktion die Paritée und die damit verbundenen Änderungen im Wahlrecht in der nächsten Legislaturperiode angehen.
Über 100 Jahre Frauenbewegung haben uns Frauen eine ganz Menge gebracht – denn es war ein weiter Weg, bis das gedruckte Wort des Grundgesetzes, für das die SPD-Politikerin Elisabeth Selbert kämpfte, „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, mit Leben erfüllt wurde.
1953: Abschaffung des Gehorsamsparagraphs, (§ 1354 BGB): Ehemänner hatten das Entscheidungsrecht in allen ehelichen Angelegenheiten
1958: Änderung beim ehelichen Güterrecht: Ehemänner waren zur alleinigen Nutzung und Verwaltung des Vermögens der Frau berechtigt
1958: Abschaffung des Rechts des Ehemannes, das Arbeitsverhältnis seiner Frau zu kündigen
1959: Abschaffung des Stichentscheids: Ehemänner hatten das letzte Wort in Erziehungsfragen
1969: Stärkung der Rechtsstellung nicht verheirateter Mütter und deren Kinder: Kinder gelten nun als verwandt mit dem Vater, der kann sich also seiner Unterhaltspflicht nicht mehr entziehen
1969: Arbeitsförderungsgesetz sieht Instrumente zur Förderung von Frauenerwerbstätigkeit vor
1977: Familienrechtsreform: Ehefrau ist nicht mehr gesetzlich zur Haushaltsführung verpflichtet; Ehefrau darf ohne Einverständnis des Ehemannes erwerbstätig sein
1977: Änderung des Namensrechts: nun konnte auch der Nachname der Frau neuer Name des Ehepaars sein (seit 1992 können Ehepartner die jeweils eigenen Namen behalten)
1985: Beschäftigungsförderungsgesetz sichert Teilzeitarbeit arbeitsrechtlich ab
1994: Grundgesetz: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Wir Frauen tragen heute ganz selbstverständlich Hosen – was Frauen im deutschen Bundestag noch in den 70er Jahren verboten war.
Wir gehen unserem Beruf nach und fahren Auto... – auch das ist eine Errungenschaft – immerhin war bis 1958 die Erlaubnis des Mannes zum Führerscheinerwerb erforderlich!! Und wir Frauen fahren besser Auto, was sich auch in den niedrigeren Versicherungsprämien widerspiegelt.
Die Sozialdemokratie hat sich immer dafür eingesetzt, Frauen mehr Rechte zu geben. Für uns steht die Gleichberechtigung von Mann und Frau und vor allem die Chancengerechtigkeit an erster Stelle.
Seit 100 Jahren können nun Frauen die Politik mitgestalten und die Themenfelder haben sich beim genaueren Hinsehen gar nicht so stark geändert:
Hier sollten wir uns nicht darauf verlassen, dass es die Männer schon richten werden – wir Frauen müssen auch selbst für unsere Interessen einstehen und kämpfen. Denn die größte Gefahr ist es, sich auf dem Erreichten auszuruhen und dabei wie Dornröschen Entwicklungen zu verschlafen und plötzlich von falschen Prinzen in einer anderen Zeit erweckt zu werden.
Die Gefahren gibt es zu Hauf in unserer aktuellen politischen Situation:
Solche Ansichten gehören ins Mittelalter – aber Männer mit solchen Ansichten gehören ganz sicher nicht in die Parlamente des 21. Jahrhunderts!
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor über 200 Jahren wurde bereits in der Französischen Revolution das Frauenwahlrecht gefordert. Seit 100 Jahren dürfen wir Frauen nun in Bayern wählen und gestalten die Politik mit. Und zu diesem besonderen Jubiläum des Frauenwahlrechts – das immerhin ein Sozialdemokrat eingeführt hat – glauben wir einfach daran, dass Frauen Frauen wählen.
Und auch deshalb haben wir mit Natascha Kohnen eine besondere Frau zu unserer Spitzenkandidatin gemacht. Denn sie steht dafür, dass die Uhren in Bayern nicht nur anders gehen sondern auf der Höhe der Zeit sind.
Homepage Ruth Müller