SPD Adlkofen

Wenn Berufsuntätigkeit belohnt wird

Veröffentlicht am 03.04.2017 in Gleichstellung

Warum das Ehegattensplitting nicht mehr in eine moderne Gesellschaft passt

Beim Ehegattensplitting wird das Einkommen beider Ehepartner addiert und durch 2 dividiert. Die Steuerhöhe des halben Einkommens wird dann mittels Steuertabelle ermittelt und mit 2 multipliziert. Diese Praktik eignet sich besonders gut für das traditionelle Familienmodell des Alleinverdieners oder für Paare, bei denen ein Partner bedeutend mehr verdient als der andere. Daher wird in Familien oft überlegt, ob sich eine Beschäftigung der Frau nach der Babypause noch lohnt, da mit unserem aktuellen Steuerecht meist nur finanzielle Nachteile, wie beispielsweise die Krankenversicherung und die Kosten für Kinderbetreuung bei einer Erwerbstätigkeit entstehen. Noch dazu fallen außer im Minijob höhere Steuerzahlungen an.

Das antiquierte Familienmodell von Hauptverdiener und Hausfrau birgt jedoch in der modernen Gesellschaft enorme Risiken und läuft dem staatlichen Anspruch „Jeder ist materiell für sich selbst verantwortlich“ zuwider. Während Alleinstehende bei gleichem Verdienst mehr Steuern zahlen, als eine Familie im Ehegattensplitting, wird die Hausfrau noch dafür belohnt, zuhause zu bleiben oder nur einen Minijob anzunehmen.

Natürlich ist die Kindererziehung eine verantwortungsvolle und die vielleicht wichtigste Aufgabe unserer Gesellschaft – jedoch macht das Ehegattensplitting keinen Unterschied zwischen kinderlosen Familien und Familien mit Kindern. Hier sollten im Zuge der Gleichstellung von Mann und Frau andere Anreize geschaffen werden, damit keiner aus dem Erwerbsleben ausscheiden muss. Scheidungen, Unfälle und Krankheiten können die Lebensplanung ändern. Keiner hat die Garantie, dass er dauerhaft vom Partner versorgt wird. Das Resultat sind Langzeitarbeitslosigkeit und Altersarmut für ehemalige Hausfrauen.

Eine mögliche und realistische Lösung wäre es, die Kranken-Mitversicherung von nicht erwerbstätigen Ehepartnern, sowie die Beitragsbemessungsgrenze von 4050 Euro zu streichen, mit einer Ausnahme: Wer kleine Kinder, pflegebedürftige oder behinderte Angehörige betreut, müsste die Versicherungsbeiträge vom Staat finanziert bekommen.

Homepage Ruth Müller