Ortstermin beim Wasserversorger in Aham
Wasserversorgung Mittlere Vils im Gespräch mit Rita Hagl-Kehl, MdB und Ruth Müller, MdL und Dr. Bernd Vilsmeier
Ortstermin beim Wasserversorger in Aham
Wasserversorgung Mittlere Vils im Gespräch mit Rita Hagl-Kehl, MdB und Ruth Müller, MdL und Dr. Bernd Vilsmeier
Wasser beschäftigt die Gemüter, ob die Starkregenereignisse und deren Folgen oder eben die Versorgung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser. Die Wasserversorgung Mittlere Vils hat es sich dabei auf die Fahnen geschrieben, ihre „Hausaufgaben“ auch für die kommenden Generationen zu machen. „Trinkwasserversorgung ist eine essentielle Aufgabe und der stellen wir uns mit voller Kraft“, so Werkleiter Dipl.-Ing. (FH) Markus Schmitz.
Für Sanierungsmaßnahmen in der Wasserversorgung gibt es die Möglichkeit, staatliche Fördermittel nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWAs 2021) im Rahmen einer sogenannten „Härtefallförderung“ für verschiedene Maßnahmen zu erhalten. Dazu zählen die bauliche Sanierung (Erneuerung und Renovierung, nicht Reparatur) bestehender Trinkwasserleitungen und Abwasserkanäle (Misch-, Schmutz- und Niederschlagswasserkanäle) oder die bauliche Sanierung bestehender Trinkwassergewinnungs- und –aufbereitungsanlagen, Trinkwassespeicher, Kläranlagen, Pumpwerke und Regenbecken. Voraussetzung für eine Förderung ist das Erreichen einer sogenannten Härtefallschwelle. Die Härtefallförderung wird für die genannten Vorhaben gewährt, wenn eine der genannten Härtefallschwellen überschritten wird. Als Kennzahl dient hierzu die sogenannte Pro-Kopf-Belastung (PKB). Die PKB wird berechnet aus der Summe der Investitionen ohne Zuwendungen in Euro / Einwohnerzahl mulitpliziert mit dem Demographiefaktor (EZD).
Gefördert wird, wenn die ermittelte Pro-Kopf-Belastung für die öffentliche Wasserversorgung und Ab wasserentsorgung gemeinsam (bei deckungsgleichem Satzungsgebiet) oder getrennt berechnet die genannten Härtefallschwellen überschreitet. Ein deckungsgleiches Satzungsgebiet ist gegeben, wenn sich die Satzungsgebiete der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung bei 75 Prozent der angeschlossenen Einwohner zum Stichtagsdatum überschneidet. Und das ist auch der Ausgangspunkt eines gewissen „Ungleichgewichts“. Diese „Unwucht“ in den Förderrichtlinien, die Markus Schmitz den SPD-Politikern Rita Hagl-Kehl (MdB), Ruth Müller (MdL) und Kreisrat Dr. Bernd Vilsmeier erläuterte, könne dazu führen, dass notwendige Maßnahmen verschoben werden. Als Lösungsvorschlag sollte die Förderung abhängig von einheitlichen Vorgaben erfolgen. „Wasser muss in kommunaler Hand bleiben“, forderte Markus Schmitz die SPD-Vertreter auf. MdL Ruth Müller nahm den Hilferuf auf, da er ja nicht nur die Wasserversorgung Mittlere Vils betreffe sondern auch viele andere Wasserzweckverbände in Bayern. „Mit Trinkwasser muss man keinen Gewinn machen“, so Müller, denn hier handele es sich um Daseinsvorsorge, die in öffentlicher Hand bleiben müsse. MdB Rita Hagl-Kehl, die im Bereich Verbraucherschutz tätig ist, interessierte sich ebenso für die Problematik. Man erlebe nun auch in Bayern, wie es ist, wenn plötzlich kein Wasser mehr vorhanden ist und mit Tankwägen Trinkwasser angeliefert werden müsse.
Homepage Ruth Müller