SPD Adlkofen

Platz der Frau in der göttlichen Ordnung

Veröffentlicht am 06.04.2018 in Gleichstellung

Frauenempfang der SPD-Landtagsfraktion zu „100 Jahren Frauenwahlrecht“

Moosburg. Einen launig-amüsanten Abend mit ernstem Hintergrund und nötigem Tiefgang bot der Frauenempfang der SPD-Landtagsfraktion am Montagabend in den Rosenhof-Lichtspielen. Im Fokus standen 100 Jahre Frauenwahlrecht. Dass es aber mit diesen 100 Jahren nicht so weit her ist, dass damit vieles noch gar nicht erreicht ist, und dass es anderswo auch nicht so gut aussieht für Frauen, machten Einführung und Abschlussgespräch klar. Dazwischen gab es den Schweizer Film „Die göttliche Ordnung“ zu sehen, der möglicherweise manchem Besucher und mancher Besucherin die Augen für das Heute öffnete, obwohl es um die Eidgenossenschaft im Jahr 1971 ging.

Die beiden Abgeordneten des Landtags, Isabell Zacharias und Ruth Müller spielten sich vor und nach der Filmvorführung gekonnt die Bälle zu ihrem Themenschwerpunkt Frauenpolitik zu. Darüber hätte man(n) und frau schmunzeln können, wären nicht genug bittere Wahrheiten in das Lächeln eingebettet gewesen. Wie die Politikerinnen betonten, waren es die SPD und Kurt Eisner, die das Frauenwahlrecht 1918 in Deutschland einführten. Alles sei hart erkämpft gewesen und nicht einfach vom Himmel gefallen, äußerte Müller eindringlich, denn sie sieht darin auch einen Aufruf an die junge Generation. Diese sei gefordert, weil noch nicht alles erreicht sei. Die Gleichberechtigung sei noch nicht in der Wirklichkeit angekommen.

Offensichtlich sehr bewusst erklärten Zacharias und Müller zunächst nicht viel, ließen erst einmal den Film zu Wort kommen. Der ist wirklich sehr gelungen, führt er doch die heute so absurd erscheinende Situation geradezu rechtloser Schweizer Frauen Anfang der 1970er Jahre vor. Absurd? Ja, denn welche Mutter kann sich vorstellen, dass allein ihr Mann über das Schicksal des gemeinsamen Kindes entscheidet? Welche Frau würde im Jahr 2018 ein Gesetz akzeptieren, das ihr das Arbeiten ohne Zustimmung ihres Ehemannes verbietet? Der Geschlechterunterschied allein wurde noch im Abstimmungsjahr 1971 als Grund angeführt, dass Frauen kein Wahlrecht haben sollten, zumal es angeblich viele von ihnen nicht wollten. Was jedem und jeder, der das damals nicht bewusst mitbekommen hat, aufstoßen sollte: Abgestimmt über der Stimmrecht der Frauen haben die Männer! Dass sie zustimmten, bezeichnet der Film an seinem Ende mit dem nötigen Augenzwinkern als „ein kleines Wunder“. Bis zum Ende werden rund um die weibliche Hauptfigur elegant Erzählbögen gezogen, von kleinen und größeren Dramen, über weiblichen Zusammenhalt, bis zur sexuellen Befreiung, die wohl typisch Frau zuallererst bei der Frisur anfängt. Klischee? Nein, aber ein Geschlechterunterschied, der jedoch keinesfalls Grund zu Ungleichbehandlung sein sollte.

Deutschland ist nicht allzu fern von der Schweiz, machte letztlich weniger der Film als das folgende Zweiergespräch von Zacharias und Müller vor Publikum deutlich. Arbeitsverbote habe es auch hier noch bis in die 1970er gegeben. Erst 2015 habe Saudi-Arabien das Frauenwahlrecht eingeführt. 2017 gab es hierzulande die Kampagne „nein heißt nein“ und in diesem Jahr zuletzt die „MeToo“-Diskussion. Munter listeten die beiden Frauen Frauen-Themen und –Probleme auf, Ungerechtigkeiten und reale Ungleichheit: viel zu wenige Frauen in der Politik, an Hochschullehrstühlen ohnehin, oder auch in Führungspositionen vor allem im öffentlichen Dienst, der eigentlich ein Vorbild darstellen sollte. Dann machten Zacharias und Müller auch ihre Anliegen im anstehenden Wahlkampf klar, darunter kostenlose Kitas, damit bei geringer Verdienenden nicht mehr die Höhe des Einkommens darüber entscheidet, wer zu Hause bleiben muss.

Zacharias schloss mit einem „Frauen sind gut“. Müller ironisierte zuletzt mit Blick auf den Film „Die göttliche Ordnung“: „Ohne Frauen geht es nicht. Das hat sogar Gott eingesehen“.

Text: Moosburger Zeitung

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