Die naturschutzrechtlichen Aufgaben für die Landratsämter in Bayern werden immer mehr und so hat auch der Landkreis Landshut zusätzlichen Personalbedarf für die Untere Naturschutzbehörde angemeldet. Bedauerlicherweise werden bayernweit nur acht Stellen genehmigt und in Niederbayern wird lediglich der Landkreis Deggendorf personell verstärkt und der Landkreis Landshut geht leer aus. Dies hat die Landtagsabgeordnete Ruth Müller über eine parlamentarische Anfrage in Erfahrung gebracht.
Das ist außerordentlich bedauerlich, da die Untere Naturschutzbehörde in Landshut derzeit nur mit zwei Planstellen besetzt ist, aber sehr aufwändige Projekte wie etwa die naturschutzrechtliche Begleitung der Baumaßnahmen für die B15 neu stemmen muss. Die infrastrukturellen Belastungen durch den enormen Zuzug im Landshuter Raum haben die Aufgaben außerdem um ein vielfaches ansteigen lassen.
Das Landshuter Landratsamt ist nicht das Einzige, das sich für seine Naturschutzbehörde um neue Personalstellen beworben hat. 55 von 71 bayerischen Landratsämtern haben schon seit längerem Bedarf angemeldet, so auch die Landkreise Dingolfing-Landau und Straubing-Bogen, wie Müller bei den Besuchen der dortigen Landräte erfahren hat.
Hinzu kommt, dass bereits bei der Verabschiedung des bayerischen Nachtragshaushalts im Jahr 2018 die Stellenmehrung vorgesehen war, aber die CSU-Fraktion aufgrund interner Querelen die bereits damals genehmigten acht zusätzlichen Stellen mit einer Sperre belegte und sich nun dafür feiern lässt, ihre eigene Haushaltssperre aufgehoben zu haben.
„Sich nun mit der Lösung eines selbstverursachten Problems zu schmücken, ist wirklich unverständlich, zumal Landshut ja leider auch nicht davon profitieren wird“, äußert sich Ruth Müller erstaunt über die aktuellen Entwicklungen.
Unter den Glücklichen, die gemäß dem staatlichen Verteilungskonzept je eine der genannten Stellen erhalten sind: München, Augsburg, Schwandorf, Würzburg, Neustadt a. d. Aisch, Deggendorf, Bad Kissingen und Landsberg am Lech.