
Plenarrede vom 10. November 2016
zu den Anträgen EU-Nährwertkennzeichnung praxistauglich umsetzen (Ds.Nr: 17/14102 - CSU) und EU-Nährwertkennzeichnung: Spielräume nutzen, regionale Unternehmen schützen! (Ds.Nr: 17/14129 - FW)

Plenarrede vom 10. November 2016
zu den Anträgen EU-Nährwertkennzeichnung praxistauglich umsetzen (Ds.Nr: 17/14102 - CSU) und EU-Nährwertkennzeichnung: Spielräume nutzen, regionale Unternehmen schützen! (Ds.Nr: 17/14129 - FW)
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
Staatsminister Helmut Brunner hat in seiner Regierungserklärung vom 1. Juli 2014 eine Lanze für die Direktvermarkter gebrochen. Das Ziel war es zum einen, die Zahl der Direktvermarkter zu erhöhen und zum anderen, dass jeder Bürger bequem und schnell die regionalen Spezialitäten im nächsten Hofladen oder beim Direktvermarkter per Mausklick finden solle. Auch wir als SPD-Landtagsfraktion unterstützen die regionale Wirtschaftsförderung, schafft sie doch Nähe zum Verbraucher und trägt durch die kurzen Produktions- und Einkaufswege auch zu einer umweltfreundlicheren Lebensweise bei.
Doch die Direktvermarkter befürchten nun, dass die verpflichtende Nährwertdeklaration, die ab 13.12.2016 auf Grundlage der EU-Lebensmittel-Informationsverordnung umgesetzt werden muss, zu bürokratischen Hürden führt und damit Preiserhöhungen einhergehen werden.
Im Dringlichkeitsantrag der CSU wird genau diese Sorge aufgegriffen, die nach unseren Erkenntnissen eigentlich völlig unbegründet ist, denn die sinnvolle Regelung, dass Nährwerte detailliert auf verpackten Lebensmitteln angegeben werden müssen, gilt für die im CSU-Antrag aufgeführten handwerklichen Konditoreien, Bäckereien, Metzgereien und regionalen Direktvermarkter nicht, da im Anhang V Nr. 19 der Lebensmittel-Informationsverordnung bereits definiert ist, dass „Lebensmittel die direkt in kleinen Mengen von Erzeugnissen durch den Hersteller an den Endverbraucher oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte abgegeben werden, die die Erzeugnisse unmittelbar an den Endverbraucher abgeben, davon ausgenommen sind.
Der Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, genau die Kleinstunternehmen und Handwerksbetriebe, die sich auf eine Direktvermarktung oder lokale Weitergabe von kleinen Mengen eigentlich kennzeichnungspflichtiger Erzeugnisse spezialisiert haben, von einem übermäßigen Organisations- und Umstellungsaufwand zu befreien.
Für den Geflügelbetrieb, der also aus den Eiern seiner Hühner Nudeln herstellt und ab Hof oder auf dem Bauernmarkt verkauft, gilt diese Regelung nicht. Wenn aus den Eiern Eierlikör produziert wird, der direkt in kleinen Mengen durch den Hersteller an den Endverbraucher oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte abgegeben wird, muss auch hier keine Nährwertkennzeichnung erfolgen.
Dies wäre auch völlig unsinnig, denn im Gegensatz zu industriell verarbeiteten Lebensmitteln schwanken die Nährwertangaben je nach Charge des hergestellten Lebensmittels.
Zudem ist in Artikel 16 Abs. 3 in Verbindung mit Anhang V Nr. 19 der Lebensmittel-Informationsverordnung geregelt, dass „Lebensmittel, einschließlich handwerklich hergestellter Lebensmittel, die direkt in kleinen Mengen von Erzeugnissen durch den Hersteller an den Endverbraucher oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte abgegeben werden, die die Erzeugnisse unmittelbar an Endverbraucher abgeben, von der Nährwertdeklaration ausgenommen sind.“
Großen Spielraum haben unsere Direktvermarkter auch bei der Einschätzung der Begrifflichkeiten „kleine Mengen“ und „Hersteller, die direkt an den Endverbraucher abgeben“. Denn in der Verordnung ist der Begriff der „kleinen Mengen“ ebenso wenig gesetzlich definiert wie die Formulierung „Hersteller, die direkt an den Endverbraucher abgeben“.
Im Übrigen gilt nach einer Stellungnahme des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro diese Ausnahme.
Insofern verstehen wir als SPD-Landtagsfraktion die Dringlichkeit dieses CSU-Antrags nicht und stufen ihn – auch aufgrund der sehr schwammigen Formulierung, die da lautet „soweit rechtlich möglich“ als Schaufensterantrag ein, um bei den Direktvermarktern kurz vor dem Weihnachtsgeschäft gut Wetter zu machen.
Dass wir nun per Antrag dazu auffordern sollen, dass die betroffenen Verbände informiert werden, stellt für mich die eigentlich selbstverständliche Informationspflicht der Ministerien infrage. Ich würde von einem bayerischen Landwirtschafsminister erwarten, dass es als Selbstverständlichkeit angesehen wird, die Direktvermarkter, die die regionale Wirtschaft stärken, frühzeitig über Änderungen zu informieren, die sie betreffen. Daneben möchte ich die CSU-Fraktion auffordern, nicht zusätzlich für Verunsicherung zu sorgen.
Nachdem dies scheinbar bisher nicht der Fall war, werden wir dem Antrag zustimmen und unterstützen damit die Forderung der CSU, dass die Staatsregierung mehr Transparenz in der Kommunikation mit den Verbänden und Direktvermarktern schaffen soll. Auch dem Dringlichkeitsantrag #14129 der Freien Wähler stimmen wir zu.
Zudem regen wir an, die Auswirkungen der neuen EU-Nährwertkennzeichnung nach einem Jahr zu evaluieren und dem Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten darüber zu berichten.
Homepage Ruth Müller