
Betriebsrätekonferenz im bayerischen Landtag zur Gesundheits- und Pflegepolitik
Beim 5. Gesundheitspolitischen Fachgespräch der SPD-Landtagsfraktion informierte MdB Sabine Dittmar über aktuelle bundespolitische Entscheidungen

Beim 5. Gesundheitspolitischen Fachgespräch der SPD-Landtagsfraktion informierte MdB Sabine Dittmar über aktuelle bundespolitische Entscheidungen
Am 17. Oktober wurde im Bundestag das Pflegestärkungsgesetz verabschiedet und bereits am 20. Oktober informierte die Gesundheitspolitikerin der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Sabine Dittmar, die von 2008 bis 2013 im Bayerischen Landtag wirkte, in München über die aktuelle politische Situation. Zum fünften Mal hatten die Gesundheitspolitiker der SPD-Landtagsfraktion für den Vormittag Personal- und Betriebsräte zu einem Gespräch eingeladen und diskutierten ausgiebig mit ihnen über die Neuerungen und Auswirkungen des Pflegestärkungsgesetzes. Am Nachmittag stand dann eine Diskussionsrunde mit Leitern und Trägern von Pflegeeinrichtungen auf dem Programm.
Für mehr als 2,6 Millionen Pflegebedürftige gibt es künftig verbesserte Leistungen, Entlastung für die etwa 3,5 Millionen pflegenden Angehörigen und bessere Arbeitsbedingungen für die rund 700 000 Beschäftigten im stationären und teilstationären Pflegebereich: "Das Gesamtvolumen beträgt 2,5 Milliarden Euro und ist ein wichtiger Baustein für eine umfassende Optimierung der Pflege, die die SPD bereits seit Jahren fordert und betreibt“, erläuterte Sabine Dittmar in ihren Ausführungen.
„Besonders die flexiblere Gestaltung der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kommt den pflegenden Angehörigen wie den von ihnen Gepflegten zugute“, so Dittmar. Auch für die deutliche Aufstockung der Mittel für Tages- und Nachtpflege und den Ausbau sowie die erleichtere Inanspruchnahme von Betreuungs- und Entlastungsleistungen haben sich die Sozialdemokraten besonders stark gemacht.
In der Diskussion wurde auch deutlich, dass diese Fortschritte nur ein erster Schritt der Pflege-Verbesserung in der laufenden Legislatur seien. Dringend notwendig sei auch die rasche Einführung des im Koalitionsvertrag vereinbarten neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Er wird fünf statt bislang drei Pflegegrade enthalten - und damit individuellere Einstufungen und passgenauere Leistungen ermöglichen. Der Einführung einer Pflegekammer stehe die SPD-Landtagsfraktion nach wie vor ablehnend gegenüber, machten die SPD-Politikerinnen deutlich.
Homepage Ruth Müller