Die Landtagsabgeordnete Ruth Müller nahm das Anfang des Jahres in Kraft getretene Pflegestärkungsgesetz II zum Anlass, um sich vor Ort über die dadurch bewirkten Erleichterungen und Neuerungen für pflegebedürftige Menschen zu informieren.
Das Pflegestärkungsgesetz II, das mit einer Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs passgenaue Hilfen anbieten will, um die Selbständigkeit und die Fähigkeiten Pflegebedürftiger zu erhalten und zu stärken, stellt bundesweit etwa fünf Milliarden Euro mehr für Pflegeleistungen zur Verfügung.
Neben den nun gleichberechtigen Leistungen für Demenzkranke soll der Fokus verstärkt auf den Erhalt der Selbständigkeit im Alltag gelegt werden. So können Pflegebedürftige seit dem 01.01.2017 den Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat in Anspruch nehmen und diesen Betrag zur Erstattung von Kosten für Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen.
Bei ihrem Besuch des Landshuter Dienstleisters ‚HERZWERK - Alltagsunterstützung für Senioren‘ konnte sich Ruth Müller davon überzeugen, dass hier ein eindrucksvolles Konzept mit einem breiten Leistungskatalog angeboten wird: „Hier steht nicht die klassische Pflege im Mittelpunkt, sondern die Unterstützung bei den kleinen Dingen, die Senioren etwas schwerer fallen und nicht mehr so leicht zu meistern sind. Oder etwa die Unterstützung , die nach der Entlassung aus dem Krankenhaus benötigt wird, wenn keine Familienmitglieder vor Ort sind“, so die Abgeordnete.
Mit dem Pflegegrad 1 erhalten Personen, die noch nicht pflegebedürftig sind, die notwendige Unterstützung im Alltag und dass dieses Gesetz nicht nur Theorie bleibt, sondern auch seine professionelle Umsetzung in der Praxis findet, davon konnte sich Ruth Müller in einem anschaulichen Gespräch mit dem Leitungsteam der Herzwerk GmbH - Jutta Limberger und Brigitte Maier - überzeugen. Selbstverständlich werden auch Interessenten ohne reguläre Pflegebedürftigkeitseinstufung umfassend von den Herzwerkmitarbeiterinnen hinsichtlich alltagsentlastender Unterstützung beraten.