
SPD will mit Dringlichkeitsantrag auf Ungerechtigkeiten hinweisen

SPD will mit Dringlichkeitsantrag auf Ungerechtigkeiten hinweisen
Während die CSU-Funktionäre noch die Neuregelung bei der Breitbandförderung als großen Segen preisen, ist bei vielen Bürgermeistern im Landkreis Landshut bereits Ernüchterung eingekehrt, wenn sie die tatsächlichen Förderquoten und –höhen bekommen haben. Die Zuschusshöhen variieren im Landkreis Landshut zwischen 60 und 80 Prozent. Zudem sei keine einzige Kommune im Landkreis Landshut als „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ eingestuft, was der Realität aber nicht entspreche. „Auch bei uns im Landkreis Landshut gibt es ein starkes wirtschaftliches Gefälle“, so MdL Ruth Müller. Nicht umsonst mache sich der Landkreis nun auf den Weg, um mit dem Regionalmanagement Schwachstellen aufzuspüren und eine gleichwertige Entwicklung voranzutreiben, die sich nicht nur entlang des Speckgürtels an der A92 abspiele. Bei den unterschiedlichen Förderquoten werden die Kommunen benachteiligt, die in den vergangenen Jahren sparsam gewirtschaftet haben. Müller möchte nun wissen, welche Kommunen im Landkreis Landshut nur knapp die nächsthöhere Förderquote verpasst haben, da auch ihre eigene Heimatgemeinde mit einer Eingruppierung von nur 60 Prozent betroffen ist und der Bürgermeister sich an sie gewandt hat. Zudem hat die SPD-Landtagsfraktion einen Dringlichkeitsantrag eingereicht, um die Förderquote in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf (RmH) auf 90 Prozent zu vereinheitlichen. Über eine „interkommunale Zusammenarbeit“ könnten nun die Kommunen versuchen, noch einmal 50.000 Euro zusätzlich zu erreichen. „Gerade unsere Flächengemeinden mit vielen Ortsteilen werden durch diese niedrigen Förderquoten benachteiligt“, so Müller.
Homepage Ruth Müller