Eine Freistellung erhalten bisher nur Ehrenamtliche von Feuerwehr und Technischem Hilfswerk, die über die Rettungsleitstelle alarmiert wurden. Diese Ungleichbehandlung zwischen Feuerwehr und Rettungsdienst bei Einsätzen in Notfällen muss baldmöglichst ein Ende haben, meint die SPD Landtagsfraktion.
Die SPD-Abgeordnete Ruth Müller begrüßt diesen Vorstoß, damit endlich alle ehrenamtlichen Helfer und Helferinnen, die bei einem Unfall oder einem Katastropheneinsatz mithelfen, einen Freistellungsanspruch bei ihrem Arbeitgeber haben. Denn während Feuerwehrleute einen umfassenden Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- und Erstattungsanspruch im Einsatzfall haben, gilt dies für die Helfer des Rettungsdienstes nur eingeschränkt. Nur die unmittelbar mit der medizinischen Notfallversorgung und rettungsdienstlichen Transportleistung betrauten Kräfte und solche, die bei einem Massenanfall von Verletzten von der Integrierten Leitstelle zur Unterstützung alarmiert werden, haben seit einigen Jahren denselben Anspruch.
„Das ist ungerecht“, findet Müller, die selbst einige Jahre aktiv in der BRK-Gemeinschaft Pfeffenhausen mitgearbeitet hat. Vor allem bei größeren Unfällen rasen oft mehrere Rettungsteams an den Unglücksort, um schnell zu helfen. Bisher tun sie das aber auf eigene Rechnung.
Müller ist jedoch der Überzeugung: „Auch ihr Einsatz rettet Leben und daher sollten unserer Auffassung nach alle Helfer gleichgestellt werden.“ Dabei gehe es nicht um eine Bezahlung, sondern lediglich um den Ausgleich von Nachteilen aufgrund von Arbeitsversäumnissen und notwendigen Aufwendungen oder Ersatz von Schäden, die den Helfern möglicherweise entstehen.
Die CSU im Landtag hatte einen entsprechenden Vorstoß der SPD im vergangenen Jahr abgelehnt. Doch jetzt macht die SPD mit einem Dringlichkeitsantrag Druck, der diesen Mittwoch im Kommunalausschuss behandelt wird. Ziel ist eine Änderung des Rettungsdienstgesetzes. Zunächst soll das Innenministerium dem Innenausschuss über die bisher erfolgten und die Höhe der zu erwartenden Kosten berichten und einen Zeitplan für eine entsprechende gesetzliche Regelung vorlegen, auf die Tausende von Rettungshelfern seit Jahren vergeblich warten.