SPD Adlkofen

Welchen Wert hat Leben?

Veröffentlicht am 14.11.2014 in Veranstaltungen

Fachgespräch mit SPD-Politikern und Vertretern aus Medizin und Religion zur Sterbehilfe

Zu der aktuellen Diskussion im Deutschen Bundestag zur Neuregelung der Sterbehilfe will sich die SPD-Landtagsfraktion gesellschaftspolitisch beteiligen. Derzeit stehen die Fragen „Was ist lebenswertes Leben?“  oder „Wann kann eine seriöse Entscheidung getroffen werden?“ sowie „Wer soll eine Tötung auf Verlangen durchführen dürfen?“ im Mittelpunkt der Diskussion.

Die Landtagsabgeordneten Ruth Müller und Kathi Petersen laden deshalb ein, mit Experten aus Medizin, Hospiz und Kirche zu diskutieren. Die Buchhandlung Koj wird mit einem Büchertisch den Abend thematisch mitgestalten.

Der „Talk in der VHS“ findet am Mittwoch, 26. November um 19.30 Uhr im Saal der VHS, Stadtplatz 30 in Vilsbiburg statt. Zur besseren Planung wird um Anmeldung bis 21. November unter 0871-95358 300 oder ruth.mueller.sk@bayernspd-landtag.de gebeten.

Umfrage: Ihre Meinung zur Sterbehilfe (siehe rechts)

Auf Grund der anstehenden Gesetzesänderung und der aktuellen Debatte zur Sterbehilfe veranstalte ich mit meiner Kollegin Kathi Petersen am 26. November 2014 ein Fachgespräch in der Volkshochschule Vilsbiburg zum Thema.

Aus diesem Grund möchte ich mit folgender Umfrage ein aktuelles Meinungsbild ermitteln und bitte Sie folgende Frage zu beantworten.

Welche Rahmenbedingungen sollen ermöglicht oder gestärkt werden?

  1. Ausbau von Palliativstationen und Hospizen:  Eine qualifizierte und individuelle Begleitung der sterbenden Person und ihrer Angehörigen unter Berücksichtigung um die psychischen, physischen, sozialen, spirituellen und anderen Bedürfnisse der sterbenden Person.
     
  2. Passive Sterbehilfe: Verzicht auf einen Therapiebeginn, Abbruch einer Therapie aber ‚aktiv‘ in der Grundpflege, der Schmerztherapie.
  1. Indirekte Sterbehilfe: Verabreichen starker Schmerzmittel, die durch ihre Wirkung auf geschwächte Organe das Leben beenden.
  1. Aktive Sterbehilfe: Verabreichen eines Medikaments, welches in seiner beabsichtigten Folge den Tod des Patienten herbeiführt.
  1. Beihilfe zum Suizid: Ein Dritter stellt dem Betroffenen die erforderlichen Mittel bereit, damit dieser selbst den Tod herbeiführen kann.

 

Homepage Ruth Müller